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AGB's

1. Rechte und Pflichten des Hundehalters
 

1.1 Rückruf & Grundkommandos
Der Hund muss abrufbar sein und die gängigen Grundkommandos beherrschen.
 

1.2 Abholen & Bringen
Der Hund muss sozialverträglich sein und für einige Stunden alleine bleiben können, da Abhol- und Bringzeiten tourbedingt variieren können.
 

1.3 Informationspflicht
Der Hundehalter verpflichtet sich, SmilingDogs vollständig und wahrheitsgetreu über den Gesundheitszustand, das Verhalten sowie allfällige Besonderheiten des Hundes zu informieren.
Bei falschen oder unvollständigen Angaben wird jegliche Haftung durch SmilingDogs abgelehnt.
 

1.4 Gesundheit & Läufigkeit
Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und mindestens zweimal jährlich entwurmt ist.
Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder Läufigkeit sind zwingend vorab zu melden.
 

1.5 Registrierung
Der Hund muss bei AMICUS ordnungsgemäss registriert sein.
 

1.6 Versicherung
Der Hund muss über eine gültige Privathaftpflichtversicherung verfügen.
 

1.6.1 Haftung des Hundehalters
Der Hundehalter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden, die sein Hund an Menschen, Tieren oder Gegenständen verursacht.
Für Verletzungen am eigenen Hund infolge Eigenverschulden trägt der Hundehalter sämtliche Kosten.
Bei verschwiegenen Krankheiten, Allergien oder Einschränkungen haftet ausschliesslich der Hundehalter.
SmilingDogs lehnt jegliche Haftung ausdrücklich ab.

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2. Rechte und Pflichten von Smiling Dogs
 

2.1 Probetag
Vor der definitiven Aufnahme ist ein Probetag obligatorisch.

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2.2 Betreuung & Zutritt

SmilingDogs betreut Ihren Hund ordnungsgemäss und artgerecht. Um Abholung und Zurückbringen des Hundes zu vereinfachen, müssen wir Zugang zur Wohnung oder Büro haben, damit wir Ihren Hund holen und bringen können, wie es unsere Tour vorgibt, da die Zeiten variieren können.

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2.3 Notfälle & Tierarztkosten

SmilingDogs informiert alle Hundebesitzer bei grösseren Vorfällen. Bei Unfällen oder Krankheit wird der Hundehalter umgehend informiert. Ist dieser nicht erreichbar, wird ein Tierarzt aufgesucht. Sämtliche entstehenden Kosten trägt der Hundehalter vollumfänglich.

 

2.4 Versicherung

SmilingDogs verfügt für die Hundebetreuung über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung. 

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2.5 Bewilligung

SmilingDogs verfügt über eine behördliche Bewilligung des Veterinäramts des Kanton Zürichs, sowie die vorgeschriebene FBA-Ausbildung (fachspezifische, berufsunabhängige Ausbildung für Betreuungspersonal in Tierheimen/Betreuungsdienste) nach Art 102 Abs 2 TschV (Tierarten: Hunde) gemäss Tierschutzverordnung.

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3. Abmeldung, Reduktion & Kündigung

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3.1 Abmeldung einzelner Betreuungstage

Einzeltage müssen mindestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn abgemeldet werden.
Nicht oder verspätet abgemeldete Tage werden vollumfänglich verrechnet.

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3.2 Kündigung und Reduktion bei regelmässiger Betreuung

Bei Kündigung der Betreuung – unabhängig davon, ob diese durch den Hundehalter oder durch SmilingDogs erfolgt – gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen (1 Monat).

Dies gilt ebenso für jede Reduktion der regelmässigen Betreuung (z. B. von 3 auf 2 fix gebuchte Tage pro Woche).

Die Kündigungsfrist bezieht sich stets auf den zuletzt regelmässig gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang vor der Kündigung oder Reduktion.

Beispiel:
Bei einer Betreuung von 3 fixen Tagen pro Woche werden während der Kündigungsfrist 12 Betreuungstage verrechnet (3 Tage × 4 Wochen), auch wenn während dieser Zeit weniger oder keine Betreuung mehr in Anspruch genommen wird.

Die Betreuung wird während der Kündigungsfrist entweder weiterhin erbracht oder vollständig in Rechnung gestellt.

Eine vorzeitige Beendigung oder Reduktion entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

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4. Allgemeine Bestimmungen

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4.1 Ablehnung der Betreuung

SmilingDogs behält sich das Recht vor, Hunde mit z.B. aggressivem, krankhaft auffälligem oder gruppenunfähigem Verhalten abzulehnen.

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4.2 GPS-Tracker

GPS-Tracker sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn es liegt ein ernsthaftes Problem vor, welches einen Tracker sinnvoll erscheinen lässt. Ausnahmen nur bei begründeten Sonderfällen und unter der Pflicht, wöchentlich mindestens eine Privatlektion zur Problembearbeitung zu absolvieren, um diese zeitnah zu beheben.

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4.3 Vertragsanerkennung

Mit Inanspruchnahme der Betreuung erklärt sich der Hundehalter ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

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4.4 Zahlung

Einzelbetreuung ist am Betreuungstag bar zu bezahlen.
Regelmässige Betreuung wird monatlich in Rechnung gestellt und ist innert Zahlungsfrist (10 Tage ab Rechnungsdatum) zu begleichen.

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4.5 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich SmilingDogs rechtliche Schritte (inkl. Betreibung) ausdrücklich vor.
Allfällige Zusatzkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Hundehalters.

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SmilingSmiling Dogs - Hundebetreuung & Dogsitting Zürich  Dogs

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